von süss bis ungeniessbar

Anwaltsfutter

Habt ihr euch schon einmal überlegt was passiert, wenn ihr einen Unfall habt und nicht mehr ansprechbar seid? Ich wünsche das natürlich niemandem – aber mal angenommen, es trifft eben doch dieses Horrorszenario ein und ihr kommt ins Krankenhaus. Dort werdet ihr an die Maschinen angeschlossen und die Familie wird verständigt. Wer entscheidet dann, was mit euch geschehen soll?

Ich bin ja bis dato davon ausgegangen, dass das in erster Linie mein Göttergatte sein wird. Falls nicht, meine Kinder. Falls auch nicht, meine Eltern. Tja – da habe ich die Rechnung ohne den Staat gemacht. Wusstet ihr, dass ihr in einem solchen Fall augenblicklich die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (kurz KESB) an die Seite gestellt bekommt? Ihr werdet also quasi bevormundet. Und eure Lieben könnten neben eurem Spitalbett im Dreieck tanzen vor Wut – die KESB würde entscheiden. Ich dachte ja erst, das sei ein schlechter Witz! Ist es aber nicht. Und weil mich das stinkesauer macht, habe ich mich schlau gemacht und mich informiert, was ich denn tun kann, damit so etwas nicht passiert. Schliesslich habe ich Familie und ein gutes Netz – und meine Familie sieht das genauso. Ja, und nun kommt der Clou: Ein Notar muss beglaubigt bescheinigen, dass man explizit darauf besteht, NICHT vom KESB fremdbestimmt zu werden, sondern vom Ehepartner, den Kindern oder wer es denn auch immer sein soll. Hallo? Ich glaub, mich laust der Affe!

Tatsache, meine Lieben. Ich musste einen teuren Notar mit etwas beauftragen, was früher nicht mehr als logisch war – dass nämlich jene entscheiden, welche den Menschen am besten kennen. Ich frage mich manchmal, ob unseren Gesetzgebern langweilig ist, oder ob sie an Schlafstörungen leiden, wenn sie solche dämlichen Gesetze ausarbeiten. Klar, die Anwälte und Notare wird es freuen. Ich finde es ganz einfach nur eine Sauerei!

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18 Kommentare

  1. Svenja

    Nimmt mich Wunder, wer sagt, dass der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung zwingend notariell zu beglaubigen sind und mit welcher Begründung. Art. 361 ZGB und Art. 371 ZGB sind für die Form der Errichtung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung anwendbar und da steht nichts, dass eine notarielle Beglaubigung für die Gültigkeit zwingend notwendig ist. Dies ist nur dann denkbar, wenn diese beiden Dokumente frühere, notariell beglaubigte Dokumente ersetzen oder abändern…

    • modepraline

      Mit dem KESB hat offenbar so einiges geändert und wir wurden entsprechend informiert, dass man vertraglich alles regeln kann, was zu Lebzeiten passiert, oder was nach dem Tod passieren soll. In der Grauzone dazwischen (Koma oder ähnliches) tritt das KESB in Kraft, wenn man dies nicht ausdrücklich anders geregelt hat. Du weisst ja – wir haben gute Berater 🙂

    • erica

      ich habe heute die amtschreiberei und unsere notarin frau albrecht angerufen….
      der vorsorgeauftrag m u s s
      notariell beglaubigt sein

      sonst mischt sich die unfähige kesb
      ein leichtes spiel….

      • modepraline

        Danke, das ist eben genauso! 🙂

  2. Gabryon

    Meine Eltern hatten beide jeweils eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, beides notariell beglaubigt. Und das war gut so! Mein Mann und ich, werde es ebenso handhaben.

  3. Chrigu Loose

    also hier nochmals:

    wenn es handgeschrieben mit Datum und Adresse versehen ist, reicht es. Möchte es jemand aber auf PC geschrieben haben,muss man es notariell beglaubigt werden.

    Gruess
    Chrigu

    • modepraline

      Weisst Du, das KESB steht augenblicklich auf der Matte, weil sie Angst haben, es könnten Gelder an potentielle Erben verschwinden. Deshalb wird alles eingefroren und das KESB entscheidet, wenn es keinen notariell beglaubigten Vertrag gibt. Wir dachten auch, dass unsere Ehe- und Erbverträge ausreichen und alles absichern – falsch gedacht, seit das Gesetz geändert hat, ist das nicht mehr so! 🙂

      • tierlifruend

        Also ich blicke im Moment nicht mehr so ganz durch! Habe ich das richtig verstanden? Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, bestimmt die KESB, ob die Maschinen abgestellt werden oder nicht 😡 …und wenn kein Testament verfasst wurde…WAS genau bestimmt dann die KESB???

      • modepraline

        Wenn vertraglich nichts geregelt wurde, dann entscheidet die KESB – nicht der Ehegatte und auch nicht die Kinder. So sind wir informiert worden und haben uns deshalb vertraglich abgesichert!

  4. Chrigu Loose

    Liebe Daniela…eine Patientenverfügung reicht wirklich aus..den Notar hättest du Dir sparen können.
    Ich habe das jetzt vor 4 Wochen selber erfahren…eine Patientenverfügung und Deine Lieben entscheiden für Dich…..

    • modepraline

      Am Spitalbett ja … über Deine Konti oder Werte entscheidet dann aber trotzdem das KESB…wir haben uns da informiert…und die Patientenverfügung ist auch nur dann wasserdicht, wenn sie notariell beglaubigt ist!

  5. Der Emil

    Also hierzulande sollen ja Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ausreichen … So einen KESB mag ich niemals nicht nie haben

  6. monikasbeautifulhome

    Das muss ich auch als naechstes erledigen!
    Liebe Gruesse Monika

  7. alleinsein1974

    Ich habe dafür Verfügungen hinterlegt die beglaubigt sind.

  8. Tempest

    Das wusste ich auch nicht! Unerhört!

  9. Angela Aeschbacher

    WIRKLICH???!!! Ist das wahr?!?! Ich glaube ich spinne!!! Danke meine Süsse jetzt weiss ich was ich nächstens unbedingt erledigen muss, auch wenn ich mir einen Notar nicht leisten kann. Kann mich gerade vor Entrüstung nicht halten, und erspare allen Deinen Lesern was ich gerade noch so denke 😛

    • modepraline

      Ja, das ist in unserem Ländle so … typisch, oder?!

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