… als das bittere Nachsehen zu haben!

Habt ihr euch auch schon mit dem Ende eures Lebens beschäftigt? Ganz egal, wie alt ihr gerade seid oder wie gesund, fit, krank oder gebrechlich – das spielt überhaupt keine Rolle. Ich bin immer wieder überrascht, wie sehr Herr und Frau Schweizer ein Problem damit haben, sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Alles wird versichert – und wir sind vermutlich das überreglementierteste Volk der Welt. Aber wehe, es geht um den eigenen Tod oder die Grauzone zwischen Leben und Tod. Darüber möchte „man“ bitte nicht sprechen – und sich schon gar nicht damit auseinandersetzen.

Meine lieben Leser-/innen: Wir werden geboren, wir leben, und es ist noch keiner lebend aus der Nummer rausgekommen – was heisst: Wir sterben alle auch irgendwann.

Früher, als es noch nicht gefühlt 700 Paragraphen gab, die den Tod auch noch per Gesetz festnagelten, da konnte einfach noch gestorben werden. Es gab zwar auch damals schon üble Familienstreitigkeiten wegen der Erbschaft. Und auch damals schon wurden die vorher ach so geliebten Verwandten zu Hyänen, wenn es ums Geld ging. Aber es war doch noch so einiges einfacher als heute.

Im Zeitalter der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (kurz KESB) ist es leider nötig geworden, dass man alles regelt, solange man gesund und munter ist. Wenn man nämlich schon zu krank dafür ist, dann ist es zu spät. Oder ältere Menschen, die meinen, wenn sie tot seien, dann sei ihnen das ohnehin egal … die machen ihren Nachkommen damit gar keinen Gefallen.

Wer nichts regelt, der landet spätestens ganz unsaft in der heutigen Realität, wenn mal etwas sein sollte. Und auch eine Ehe oder mündliche Absprachen mit der Familie gelten dabei null und gar nichts. Was nirgends geschrieben steht, das hat auch keine Gültigkeit. Und da kommt es regelmässig vor, dass Ehegatten bei wichtigen Fragen einfach übergangen werden und die Behörde das letzte Wort hat. Ist beispielsweise ein Ehepartner schwerkrank (im Koma) im Krankenhaus und es geht darum, Entscheide zu fällen bezüglich weiterem Vorgehen etc., dann kommt das böse Erwachen. Stirbt der Ehepartner (oder Lebenspartner), ohne vorher noch etwas geregelt zu haben – dann steht der Zurückgebliebene mit gesperrten Konti und einer Behörde am Hals da. Ungeregelte Dinge landen über kurz oder lang auf dem Tisch des KESB und man wird zu einer Fallakte, zu der man nichts mehr zu sagen hat (und die Angehörigen schon gar nicht mehr).

Drum mein Tipp, meine Lieben:

Kümmert euch um eure Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag und euren Nachlass. Am wichtigsten aber ist der Vorsorgeauftrag mit der Patientenverfügung. Ist keine lange Geschichte, hat aber eine immense Wirkung, wenn etwas passiert. Und es passiert leider täglich und überall. Wir sind nämlich alle nicht unsterblich. Hier nützliche Links:

Vorlage

https://www.fmh.ch

Schon klar – der Tod ist nicht gerade ein sexy Thema für den Familientisch. Er gehört aber dazu und: Wenn man sich einmal gemeinsam darüber unterhält, dann merkt man nämlich, wieviel man vom anderen Menschen nicht gewusst hat. Wir haben dieses Thema in unserer Familie schon vor-, rück- und seitwärts durchdiskutiert und wir sind froh darum. Es verliert so den Schrecken, den es in den Köpfen der meisten Menschen hinterlässt.

Alles, was man unter dem Tisch lässt, wirkt einschüchternd. Legt man es einmal auf den Tisch und sieht es an, dann verliert es an negativer Wirkung.

P.S.: Es ist schnurzegal, ob ihr 20, 50 oder 80 seid. Der Zeitpunkt ist nie falsch, um zu regeln, was man regeln kann 🙂