Wir leben im Land der Gesetze und Regeln. Die Schweiz hat für beinahe alles und jedes ein Gesetz oder eine Regel, die es einzuhalten gilt. Oft machen diese Regeln Sinn – manchmal auch nicht … aber irgendein Mensch denkt sich ja diese Regeln aus.

Heute wurden das Tochterkind und ich mit der sinnfreisten Regel konfrontiert, die wir je gehört haben. In einem beliebten Stadtcafé in unserer „Ambassadorenstadt“ sind wir nach einer Einkaufstour eingekehrt. Wir haben beim Eingang in der Auslage die Kuchen und Süssigkeiten studiert, um uns anschliessend am Tisch etwas bestellen zu können. Das machen wir seit gefühlt 100 Jahren in besagtem Stadtcafé so.

Die Bedienung – welche notabene in besagtem Café immer sehr zuvorkommend ist – hat sich auch sofort nach unseren Wünschen erkundigt. Ich habe einen Erbeerkuchen aus der Auslage bestellt (der ist dort besonders gut) und das Tochterkind ein kleines Birchermüesli.

„Tut mir leid, wir haben nur grosse Birchermüesli“, so die Bedienung.
„Nein, in der Auslage vorne hat es grosse und kleine Müesli, ich hab sie beim Reinkommen gesehen“, erklärt das Tochterkind.
„Ja, das ist so. Die sind aber nur zum Mitnehmen über die Gasse gedacht. Servieren dürfen wir diese nicht. Wir dürfen hier nur grosse Birchermüesli servieren.“

Das war jener Moment, in welchem ich nach der versteckten Kamera suchte und fragte:
„Das ist jetzt nicht ihr ernst, oder?“
„Leider schon, es tut mir leid. Wir haben schon des öfteren beim Chef nachgefragt, ob wir das nicht ändern dürfen. Er will das nicht.“ Der Bedienung war das sichtlich peinlich – obwohl sie ja gar nichts für diese Regel kann.
Da hat sich bei mir der kindliche Widerstand (den hab ich auch mit 50 Jahren noch) geregt und ich habe zu ihr gesagt:
„Nun ja, dann gehen wir jetzt einfach an die Theke, kaufen das Müesli und sie isst es hier am Tisch.“
Die Bedienung ist noch einmal um gefühlt fünf Zentimeter tiefer im Boden versunken und erwiderte:
„Tut mir leid, das dürfen sie nicht. Ich bin verpflichtet, sie dann darauf hinzuweisen, dass sie das hier nicht essen dürfen.“

Okay – ihr ahnt richtig: Die Modepraline hat nach dem Chef verlangt. Eine derart sinnfreie Regel wollte ich mir nun doch gerne erklären lassen. Der Gute hat aber glücklicherweise am Montag frei … denn auf diese Erklärung wären wir nun doch sehr gespannt gewesen.

Also noch einmal für Anfänger: Man darf sich in besagtem Stadtcafé in der Auslage auslesen, was man möchte – es wird am Tisch serviert. Nicht aber das kleine Birchermüesli … also, eigentlich gar kein Birchermüesli aus der Auslage. Denn dieses gibt es nur in gross aus der Küche. Und ich überlege immer noch, was die Verkaufsstrategie dahinter sein soll. Fazit: Ein Birchermüesli weniger verkauft und eine Kundin mehr sauer gemacht. Irgendwie geht diese Rechnung nicht wirklich auf … oder verstehe ich da nun etwas falsch?